Eines der wichtigsten Gesetze für die Personalwirtschaft von Unternehmen der vergangenen Jahre ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es legt fest, dass niemand aufgrund bestimmter Merkmale von öffentlichen und privaten Arbeitgebern und Unternehmen benachteiligt werden darf. Konkret bezieht sich das auf:

  • Herkunft
  • Religion
  • Geschlecht
  • Alter
  • Behinderung

Das Gesetz und Stellenanzeigen

Die Industrie- und Handelskammer hat mit ihren Merkblättern an Unternehmen eine Handreichung gegeben, wie bei Stellenanzeigen dieses Gesetz berücksichtigt werden muss. Denn hier kann es für Firmen tückisch werden und selbst gut gemeinte Formulierungen stellen einen Gesetzesverstoß dar. So darf man zum Beispiel nicht „junge, aufgeschlossene Mitarbeiter“ suchen, denn damit würden ältere Bewerber ausgeschlossen. Die Stellenbeschreibungen müssen so gehalten werden, dass sie geschlechtsneutral sind. Statt einem Teamleiter sucht man dann Interessierte für die Teamleitung.

Firmen, die Mitarbeiter im Kundendienst suchen, verwenden oft das Wort „Muttersprachler“ in ihrer Stellenanzeige für Deutsch sprechende Kandidaten. Das aber schließt alle aus, die zwar fließend Deutsch sprechen, aber eben dies nicht als Muttersprache haben.

Menschen dürfen in Stellenanzeigen nicht wegen ihrer Behinderung ausgeschlossen werden, wobei hier einige Ausnahmen greifen. Wenn die Behinderung die Tätigkeit ausschließt, zum Beispiel wenn ein Fahrer gesucht wird und das Sehvermögen für die Tätigkeit wichtig ist, müssen keine sehbehinderten Bewerber zum Gespräch eingeladen werden.

Praktische Hilfe von Verbänden

Die IHK und andere Wirtschaftsverbände bieten in Seminaren praxisorientierte Hilfe an, wie Unternehmen das Gleichbehandlungsgesetz umsetzen können. Es betrifft nicht nur Stellenanzeigen, sondern ebenso interne Regeln für Beförderungen und Stellenbesetzungen oder Gratifikationen. Wenn es zum Beispiel eine Sonderzahlung gibt, bei der Teilzeitbeschäftigte nur die Hälfte bekommen und diese überwiegend Frauen sind, dann kann das eine Benachteiligung nach AGG sein.

Das Gesetz verlangt von Unternehmen eine faire Ausschreibung und Einstellungspolitik. Das bedeutet aber nicht, dass jemand eingestellt werden muss, weil er ein bestimmtes Geschlecht hat oder in einer bestimmten Altersgruppe ist. Das Unternehmen kann frei entscheiden, wen es einstellt, solange alle die gleichen Chancen haben.